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Kreditkarte Vollmacht - kann ich meine Kreditkarte verleihen?

Keine "echte" Vollmacht für die awa7® Visa Kreditkarte

Für die awa7® Visa Kreditkarte gibt es gemäß AGB nicht die Option die Karte zu verleihen. Es kann lediglich ein Formular für eine Auskunftsvollmacht für das Kreditkartenkonto ausgefüllt werden. Dieses beinhaltet aber keine Handlungsvollmacht, also nicht die Nutzung der Kreditkarte. Du kannst es ganz einfach bei der Hanseatic Bank herunterladen und ausfüllen: "Vollmacht für Kredit- und Kreditkartenkonten” als PDF herunterladen. Bei zwei Kontoinhabern müssen beide der Bevollmächtigung zustimmen. Der oder die Bevollmächtigte muss lediglich Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben.
Die Auskunftsvollmacht ist bis auf Widerruf gültig und gilt auch über den Tod hinaus. Sie berechtigt, über verschiedene Informationen in Kenntnis gesetzt zu werden, jedoch nicht den Kreditkartenvertrag zu ändern. Diese Art der Kreditkarten Vollmacht berechtigt nicht zum Nutzen der Kreditkarte. Das Verleihen der awa7® Visa Kreditkarte ist offiziell somit nicht gestattet. Was mit einer vollständigen Vollmacht allgemein möglich wäre, erfahrt ihr im Folgenden.
awa7® Visa Kreditkarte richtig zerschneiden vor Entsorgung
awa7® Visa Kreditkarte als Clipart schwebend über einer grünen Clipart Hand

"Echte" Vollmacht für Kreditkarten

Manchmal ist es aus logistischen Gründen nötig und wichtig, dass die eigene Kreditkarte von jemand anderem genutzt werden kann. Z.B. um für jemanden einzukaufen oder ein Hotelzimmer zu bezahlen. Für die awa7® Visa Kreditkarte gibt es, wie bereits erwähnt, leider keine Art dieser "Handlungsvollmacht". Jedoch kann ein Formular für eine Auskunftsvollmacht für das Kreditkartenkonto ausgefüllt werden. Dieses beinhaltet aber eben keine Handlungsvollmacht! Die Nutzung der Kreditkarte ist exklusiv dem Karteninhaber oder der Karteninhaberin vorbehalten. Du kannst das Dokument für die Auskunfsvollmacht ganz einfach bei der Hanseatic Bank downloaden und ausfüllen: "Vollmacht für Kredit- und Kreditkartenkonten” als PDF herunterladen.  Eine vollwertige Vollmacht wäre eine einfache Methode, Zahlungen zu ermöglichen. Eine Vollmacht kann auch mündlich vorliegen, jedoch ist hier der Nachweis schwierig. Ohne Vollmacht wäre es theoretisch Kreditkartenbetrug. Der Bevollmächtigte kann mit einer Vollmacht, inklusive Unterschrift, Zahlungen autorisieren bzw. mit der Kreditkarte zahlen.

Was muss in der Vollmacht stehen?

In der Vollmacht muss der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte namentlich genannt sein. Dies gilt es in jedem Fall zu beachten. Auch das jeweilige Geburtsdatum, der Geburtsort und die Anschrift müssen von beiden genannt werden. Ebenso muss die Kreditkartennummer niedergeschrieben werden. Es ist egal, ob die Vollmacht handschriftlich oder per Druck ausgestellt ist. Beide Unterschriften müssen auf dem Dokument stehen. Es ist ratsam, die Vollmacht zeitlich zu begrenzen und auch eine maximale Belastung festzulegen. Zudem sollten zwei identische Vollmachten ausgestellt werden. Eine für den Vollmachtgeber und eine für den Bevollmächtigen.

Kreditkarten Vollmacht aufheben

Es gibt verschiedene Gründe, warum man die Vollmacht zur Kreditkartennutzung aufheben möchte, z. B. eine Trennung oder andere veränderte Lebensumstände. Man sollte den Bevollmächtigten über den Widerspruch am besten schriftlich informieren und auch die Karte wieder an sich nehmen.

Wer Scheckkarten oder Kreditkarten missbraucht, kann nach § 266 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Bankvollmacht und Tod des Vollmachtgebers

Jede Kreditkarte ist mit einem Konto verknüpft. Eine Kreditkarten-Vollmacht ist aber keine Bankvollmacht. Eine Bankvollmacht, auch transmortale Vollmacht genannt, gilt über den Tod hinaus. Erben können diese Kontovollmacht widerrufen. Es ist ratsam, eine Todesfall-Vollmacht (postmortale Vollmacht) auszustellen, da diese Prozesse vereinfachen kann. Bei der prämortalen Vollmacht legt der Kontoinhaber fest, dass nur vor dem Tod über das Konto verfügt werden kann.